Satzung der Occupational Science Europa
ARTIKEL I
TITEL, ZIELE und ZWECK
ABSCHNITT 1 TITEL
Die Occupational Science generiert Erkenntnisse über die menschliche Betätigung. Sie untersucht das Tun der Menschen in ihrem täglichen Leben und in welcher Weise diese Betätigungen Gesundheit, Wohlbefinden und Lebenswelt beeinflussen und von dieser beeinflusst werden (World Federation of Occupational Therapists, 2012. Position statement on occupational science).
ABSCHNITT 2. ZIELE
Ziel der Occupational Science Europa ist es, die Entwicklung der Occupational Science innerhalb Europas zu unterstützen. Occupational Science Europa will erreichen, eine lebendige Gemeinschaft für alle Menschen mit einem Interesse an Occupational Science zu bilden. Als solche hat sie eine offene Mitgliedschaft, ist gebührenfrei und hat kein formales Registrierungsprozedere. Als eine multidisziplinäre Gruppe fördert sie aktiv die Einbeziehung vieler Disziplinen. Um diese Ziele zu unterstützen, nutzt Occupational Science Europa frei zugängliche Online-Ressourcen um Neuigkeiten, Informationen, Forschungsmöglichkeiten, Links zu anderen Webseiten und Diskussionen zu teilen. Zudem soll alle zwei Jahre eine Occupational Science Konferenz an wechselnden Orten veranstaltet werden, um die Verantwortlichkeiten zu teilen.
ABSCHNITT 3. ZWECK
Occupational Science Europa ist ein Netzwerk, welches die Entwicklung und das Verständnis von Betätigung sowie deren potentiellen Nutzen für alle Menschen aufzeigt. Die Arbeit des Netzwerkes bezweckt:
- Die Disziplin der Occupational Science innerhalb Europas voranzubringen
- Verbindungen mit internationalen und nationalen Gruppen sowie Netzwerken herzustellen, um die Entwicklung der Occupational Science zu unterstützen.
- Die Theorieentwicklung und den kritischen Diskurs zu Betätigung und Occupational Science zu unterstützen
- Das Wissen zu Betätigung, welches die Gesundheit und das Wohlbefinden von Individuen und der Gemeinschaft unterstützt, zu fördern
- Sich innerhalb interdisziplinärer Debatten und Entwicklungen, die den Lebensstil, die Gesundheitsförderung und Public Health betreffen, einzubringen
- Die Verknüpfung des Wissens der Occupational Science mit politischen sowie sozialen Diskussionen und Entwicklungen zu fördern.
- Alle Personen unterschiedlicher Disziplinen innerhalb Europas, die an der Occupational Science interessiert sind, zu repräsentieren und interkulturelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie Forschung zu initiieren
- Kollegialität und Zusammenarbeit zu fördern und in einer offenen, transparenten sowie von den Mitgliedern gesteuerten Art und Weise zu agieren
- Die Entwicklung von Forschenden, Student_innen und Praktiker_innen sowie anderen an der Occupational Science Interessierten zu fördern
- Wissen und Erkenntnisse des therapeutischen Potentials der Betätigung zu generieren, um die Praxis der Ergotherapie zu unterstützen
ARTIKEL II
MITGLIEDSCHAFT
ABSCHNITT 1. MITGLIEDERDEFINITION
Die Mitgliedschaft ist offen für alle, die an der Occupational Science interessiert sind und die den Auftrag des Verbandes unterstützen ohne wegen ihrer Hautfarbe, Rasse oder Ethnie, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder nationaler Herkunft diskriminiert zu werden. Alle Mitglieder können für den Vorstand nominiert werden und sind bei Wahlen stimmberechtigt.
ABSCHNITT 2. MITGLIEDSCHATFSANTRAG
Occupational Science Europa ist eine Gemeinschaft für Menschen, die innerhalb Europas an der Occupational Science interessiert sind. Als solche hat sie eine offene Mitgliedschaft, ist gebührenfrei und hat kein formales Registrierungsprozedere.
Eine Bandbreite sozialer Medien unterstützt die Teilnahme an Aktivitäten der Occupational Science Europe. Gegenwärtig sind diese:
- Webseite / Blog: Occupational Science Europe Blog/Website: WordPress https://occupationalscienceeurope.wordpress.com / Diese kann genutzt werden um Gedanken und Fragen über Occupational Science in Europas zu posten und Debatten und Diskussionen zu beginnen.
- Facebook group: ‘Occupational Science Europe’
- Twitter: @OSEurope
- Email: occupationalscienceeurope@gmail.com, Emails werden regelmäßig durch die Vorstandsmitglieder gelesen und in einem angemessenen Zeitraum beantwortet. Der Vorstand nutzt diese Email-Adresse ebenso, um mit den Mitgliedern zu kommunizieren
- LinkedIn Occupational Science Research group: https://www.linkedin.com/groups?gid=4119167&mostPopular=&trk=tyah&trkInfo=clickedVertical%3Agroup%2Cidx%3A2-1-
Der Vorstand behält sich das Recht vor, Kommentare mit beleidigenden und kommerziellen Inhalten zu löschen und fordert seine Mitglieder auf, solche Inhalte zu melden.
ARTIKEL III.
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
ABSCHNITT 1
Eine Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre abgehalten, gewöhnlicher Weise als Teil der zweijährig stattfindenden Konferenz. Die Mitgliederversammlung ist offen für alle Personen, die an den Aktivitäten von Occupational Science Europe interessiert sind.
ABSCHNITT 2. ZWECK
Der Zweck und die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung umfasst:
- Die Satzung und die generellen Ziele von Occupational Science Europe zu überprüfen
- Veränderungen der Satzung im Einklang mit veränderten Zielen und Aktivitäten des Netzwerkes zu beantragen
- Den jährlichen Bericht und den vorgeschlagenen Arbeitsplan des Vorstandes und der Gremien zu überprüfen
- Neue Gremien entsprechend der Bedürfnisse und Wünsche der Mitglieder vorzuschlagen
- Mitglieder für die Wahl des Vorstandes zu nominieren
ARTIKEL IV
VORSTAND
ABSCHNITT 1. VORSTAND
Der Vorstand soll aus vier (4) Mitgliedern und den Vorsitzenden der drei (3) Gremien bestehen. Die Mitglieder umfassen den/die Vorsitzende, Stellvertreter/in, Sekräter/in und Schatzmeister/in. Die drei Gremien sind das Webseiten/soziale Medien Gremium, das Konferenzgremium und das Forschungsgremium. Die Vorsitzenden der Gremien gehören zum Vorstand.
Um zu gewährleisten, Vorstandsmitglieder aus allen Regionen Europas (Nord, Süd, Ost und West) zu gewinnen, werden jegliche Anstrengungen unternommen. Mindestens ein Mitglied soll aus einer anderen Disziplin als Ergotherapie und mindestens ein/e Student/in soll Mitglied sein.
Alle Positionen des Vorstandes werden auf ehrenamtlicher Basis übernommen.
ABSCHNITT 2. PFLICHTEN DER VORSTANDSMITGLIEDER
Die Pflichten des Vorstandes umfassen:
- Eine Vision und Ausrichtung des Netzwerkes im Einklang mit der Satzung zu entwickeln
- Die Implementierung der generellen Ziele des Netzwerkes durch jährliche Zielsetzungen anzuleiten und sicherzustellen, dass die Vorschläge der Mitglieder bei Bedarf integriert werden
- Für alle gewählten Positionen der Occupational Science Europe die Nominierungen anzuleiten und die Wahlen zu überwachen
- Die Tätigkeiten und Arbeiten von Occupational Science Europe zu überwachen und zu koordinieren.
- Sicherzustellen, dass alle Dokumente (z.B. Protokolle des Vorstandes, jährliche Berichte und Arbeitspläne) auf der Webseite veröffentlicht werden und für alle Mitglieder zugänglich sind.
ABSCHNITT 3. VORSTANDSMITGLIEDER
Die unterschiedlichen Positionen des Vorstandes werden zwischen den Vorstandmitgliedern durch eine wechselseitige Vereinbarung verteilt.
Die Pflichten und Verantwortlichkeiten, die mit jeder Position verbunden sind, werden zwischen dem jeweiligen Vorstandsmitglied und den anderen Vorstandsmitgliedern im Einklang mit den Zielen von Occupational Science Europe abgestimmt.
ABSCHNITT 4. AMTSZEITEN
Alle Vorstandsmitglieder können im Vorstand für einen Zeitraum von vier (4) Jahren tätig sein. Sie sind für eine Wiederwahl für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren berechtigt.
Alle Anstrengungen werden unternommen um sicher zu stellen dass die Amtszeiten der verschiedenen Vorstandsmitglieder sich überschneiden, um eine gute Arbeit des Vorstandes zu gewährleisten.
ABSCHNITT 5. WAHLEN
Bei Ablauf der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern gibt der Vorstand den Mitgliedern Wahlen bekannt.
Nominierungsformulare werden über die google Gruppe und durch andere soziale Medien den Mitgliedern zugänglich gemacht. Mitglieder können sich selbst nominieren, wenn ihr Antrag von mindestens einem anderen Mitglied unterstützt wird. Nach dem Einsendeschluss für Nominierungen werden alle Mitglieder über die nominierten Personen und das Prozedere der Wahl informiert. Alle Mitglieder sind wahlberechtigt.
ARTIKEL V
GREMIEN
ABSCHNITT 1. ZUSAMMENSETZUNG
Es sind drei ständige Gremien vorgesehen: das Webseiten/Soziale Medien Gremium, das Forschungsgremium und das Konferenzgremium. Die Anzahl der Mitglieder eines Gremiums richtet sich nach seinem Zweck. Die Dauer der Mitgliedschaft umfasst generell zwei bis fünf Jahre, abhängig von den Erfordernissen des Gremiums und den persönlichen Umständen jedes Mitgliedes.
Die/der Vorsitzende jedes Gremiums gehört zum Vorstand.
Wenn es erforderlich ist, werden auf Vorschlag des Vorstandes oder einer Gruppe von Mitgliedern mit Zustimmung des Vorstandes weitere Gremien gebildet.
ABSCHNITT 2. PFLICHTEN der GREMIEN
Die spezifischen Ziele und der Arbeitsplan jedes Gremiums werden in Zusammenarbeit mit dem Vorstand entwickelt. Der Vorstand übernimmt die generelle Verantwortung für die gute Arbeit der Gremien. Jedes Gremium reicht beim Vorstand einen jährlichen Bericht ein, dieser enthält zudem den zukünftigen Arbeitsplan. Diese Berichte werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
Das Forschungsgremium ist verantwortlich für die Erweiterung der Forschungsmöglichkeiten und -unterstützungen für die Mitglieder.
Das Webseiten/ Sozialen Medien Gremium ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Online-Kommunikation und der Möglichkeiten der Mitglieder zur Zusammenarbeit.
Das Konferenzgremium unterstützt die veranstaltende Organisation innerhalb der Aufgaben, die notwendig sind, um die zweijährliche Konferenz zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
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